Digitale Transformation im globalen konzernweiten B2B Marketing – von Vision zur Realität! Jetzt zum Vortrag anmelden
Erfahren Sie, wie Rohde & Schwarz durch eine visionäre globale Marketing Automation Strategie von einem fragmentierten Ansatz zu einem integrierten, kundenzentrierten Modell transformiert wurde.
Jetzt zum Vortrag anmelden
Kundeninteraktionen stets menschlich bei gleichzeitig hohem Automatisierungsgrad gestalten Jetzt zum Vortrag anmelden
Die R+V Versicherung zeigt in Use Cases, wie Sie die Kundenbindung durch kontextbezogene, automatisierte Kundeninteraktion stärken und eine konsistente Kommunikation über alle Kontaktpunkte erreichen.
Jetzt zum Vortrag anmelden

Gesetzesentwurf: Onlineshops dürfen sonntags nicht mehr verkaufen

01.04.2011 Der Online-Handel unterliegt bereits massiven gesetzlichen Bestimmungen. Aber er hat auch einen großen Vorteil: Geschäfte sind täglich, rund um die Uhr möglich. Doch damit soll bald Schluss sein, wenn eine geplante Gesetzesänderung tatsächlich in Kraft treten sollte.

Für den stationären Handel existiert derzeit das Ladenschlussgesetz. In dessen § 3 steht, dass Verkaufsstellen unter anderem an Sonn- und Feiertagen geschlossen zu halten sind. In § 1 dieses Gesetzes wird der Begriff der "Verkaufsstellen" definiert als

  1. Ladengeschäfte aller Art, Apotheken, Tankstellen und Bahnhofsverkaufsstellen,
  2. sonstige Verkaufsstände und -buden, Kioske, Basare und ähnliche Einrichtungen, falls in ihnen ebenfalls von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden. Dem Feilhalten steht das Zeigen von Mustern, Proben und ähnlichem gleich, wenn Warenbestellungen in der Einrichtung entgegengenommen werden,
  3. Verkaufsstellen von Genossenschaften.
Neue Erweiterung der Definitionen:

Die Bundesregierung legte nun einen Gesetzesentwurf vor, mit dem diese Definition erweitert wird. Demnach gelten als Verkaufsstellen zukünftig (zusätzlich zu den bisherigen Gruppen):

  1. Tankstellen, mit Ausnahme von Tankstellen an Autobahnrasthöfen,
  2. Verkaufsstellen, die ausschließlich durch die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erreicht werden.

Die neue Nummer 5 dieser Vorschrift meint ganz klar auch Online-Shops.

Erhöhung der Bußgelder
Derzeit kann ein Verstoß gegen das Sonntags-Verkaufsverbot mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden. Dieses Bußgeld soll nun massiv erhöht werden, um die Gesetzesänderung auch wirksam durchsetzen zu können. Sollte der Gesetzesentwurf tatsächlich den Bundestag passieren, drohen dann Bußgelder, online wie offline, von bis zu 50.000 Euro. Diese sollen per Paypal eingezogen werden - allerdings frühestens Montags.

Der erste Shop, der diese Regelung umsetzt ist der Antipreneurshop zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .
Neuer Kommentar  Kommentare:
kein Bild hochgeladen
Von:
Am: 01.04.2011

Zu: Gesetzesentwurf: Onlineshops dürfen sonntags nicht mehr verkaufen

April, April!
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema:
Relation Browser Tags/Schlagwörter und Unternehmen: