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Amazon: Verbraucherzentrale mahnt Dash-Button ab
14.09.2016 iBusiness hatte es zuerst gemeldet: Experten halten Amazons Dash-Button für wettbewerbswidrig . Nun hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Amazon erwartungsgemäß wegen des Dash Buttons abgemahnt, berichtet die Lebensmittelzeitung .
Beim Bestellprozess verbindet sich das Gerät über das WLAN mit dem Verkaufsportal und gibt dort im Namen des Verbrauchers eine Bestellung ab. Das Problem: Der Kunde legt zwar bei der Einrichtung das genaue Produkt fest (zum Beispiel Megaperls Universal oder Megaperls Color) und sieht während dieses Vorgangs auch den Preis - doch dieser kann sich ändern.
Im Ergebnis weiß der Kunde nie genau, zu welchem Preis er bei Amazon bestellt. Sämtliche geltenden Verbraucherschutzvorschriften (Preisangabe, Angabe der Lieferzeit, Kauf-Button, Widerrufsbelehrung) werden bei diesem Prozess nicht berücksichtigt.
Dass dieser Prozess nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht, liegt auf der Hand. Allerdings dürften sich die wenigsten Verbraucher tatsächlich getäuscht fühlen: Sie wissen genau was sie tun, haben sich selbst für diesen Bestellprozess entschieden, sehen nach der Bestellung auch den Preis auf ihrem Handy-Display und können die Order dort auch noch eine Weile lang stornieren.
Die Dash-Button-Problematik zeigt daher eher, dass der rechtliche Rahmen für die Anforderungen des IoT-Commerce, Connected Commerce oder Contextual Commerce nicht genügt.