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Rundfunk-Kommission geht gegen Livestreamer vor
30.03.2017 Youtuber und Vlogger, die noch nicht wissen, was die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten ist, werden es bald herausfinden - wenn sie einen Live Stream auf einer Videoplattform betreiben. Die Kommission geht gegen Angebote vor, die Rundfunkcharakter haben - die benötigen eine an starke, das Angebot auch einschränkende Auflagen gebundene Lizenz oder es setzt Ärger.






Laut MobileGeeks


Betroffen sein können davon auch Streams auf Youtube

