Achtung!
Neue Pflichten beim Hinweisgeberschutzgesetz
Seit dem 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Das bedeutet, wer mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigt, ohne ein Whistleblowing-System oder eine interne Meldestelle eingerichtet zu haben, dem drohen empfindliche Geldstrafen.
Ist mein Unternehmen betroffen?
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt auch für Unternehmen im E-Commerce. Mit Blick auf die Umsetzungsfrist zum 17. Dezember 2023 sollten auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden schnellstens handeln.
Wo finde ich mehr Informationen zum Thema?
In seinem Guide zum Hinweisgeberschutzgesetz erklärt der Händlerbund kompakt alle Pflichten für Unternehmer und liefert u.a. Beispiele aus der Praxis und Tipps zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Lade dir den Guide jetzt kostenfrei herunter:
Guide zum Hinweisgeberschutzgesetz kostenfrei herunterladen »
Wie kann eine rechtssichere Lösung aussehen?
Mit dem Händlerbund-Partner Whistleblower-Software kannst du als Unternehmen einfach und sicher alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen. Durch die Integration der Whistleblower-Software auf deiner Plattform ermöglichst du es deinen Mitarbeitenden Verstöße und Missstände zu melden und so zu mehr Transparenz beizutragen. So kommst du sicher durch das Hinweisgeberschutzgesetz.
Zur Whistleblower Software »
Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen melde dich gern unter info@haendlerbund.de.
HB Marketplace GmbH
ein Unternehmen der Händlerbund Gruppe
Geschäftsführer: Tim Arlt, Dennis Oderwald
Kohlgartenstraße 11-13 04315 Leipzig
Amtsgericht Leipzig HRB 36368
|