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Unlauterer Wettbewerb: Samsung unterliegt im Patenstreit gegen Apple

01.02.2012 Im Patentstreit gegen Apple zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ist nach einem Bericht von Meedia zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser der südkoreanische Handyhersteller Samsung zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser unterlegen. Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser verbieten in ihrem Urteil (Aktenzeichen I 20 U 175/11 und I 20 U 126/11) den Verkauf der Modelle 8.9 und 10.1 des Galaxy Tablets in Deutschland. In ihrer Begründung führen sie an, dass der Vertrieb des "Galaxy Tab 10.1" gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstößt, weil das Samsung-Modell das Apple-Tablet in unlauterer Weise nachahmt (§ 4 Nr. 9 b).

Die Richter sprechen von einer "Ausbeutung des Rufs" des iPads. Zudem stellten die Tablets laut Urteil eine Ausbeutung der Wertschätzung des iPads dar. Das Verbot bezieht sich ausdrücklich nur auf Deutschland und hat keine Wirkung auf den europäischen Raum.

Die beiden Hersteller hatten zuvor am Landgericht Düsseldorf gegeneinander prozessiert. Die Richter verhängten bereits im September 2011 ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1., daraufhin gingen die Beteiligten in die Berufung. Apple wollte ein europaweites Verbot durchsetzen, Samsung wollte die Aufhebung des Urteils erwirken.
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