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Schlecht für Abmahnanwälte: Eltern haften für ihre Kinder... nicht
16.11.2012 Eltern müssen nicht zwingend für den Nachwuchs haften, wenn der sich illegal urheberrechtsgeschützte Inhalte aus dem Netz besorgt. Sie kommen ihrer Aufsichtspflicht nach, wenn sie ihre Kinder darüber aufklären, dass so etwas verboten ist. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof .
Damit dürfte dem einen oder anderen Abmahnanwalt ein erheblicher Umsatzanteil einbrechen.