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Wie ein Angeklagter Facebook in Deutschland einen Präzedenzfall erspart
24.02.2012 Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Komplizen eines Wohnungseinbrechers wird offenbar doch nicht zum deutschen Social-Media-Präzedenzfall.
Der Angeklagte soll via Facebook-Nachricht einem Bekannten einen Tipp für einen Wohnungseinbruch gegeben haben. Nachdem sich Facebook zunächst einer Datenherausgabe verweigert hatte, will der Angeklagte nun freiwillig die Daten herausgeben. Damit dürfte das Rechtshilfeersuchen zur Beschlagnahmung überflüssig werden, das der deutsche Richter in Irland gestellt hatte. Dort sitzt die für Datenfragen zuständige Europazentrale des sozialen Netzwerkes.
In den USA ist das Beschlagnahmen von Social-Media-Accounts zwar nichts Neues mehr, in Deutschland jedoch noch ein Novum.