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Like-Button: Wie sich Onlinehändler gegen Abmahnungen schützen

08.02.2011 - Die Allmedia GmbH hat vergangenen Woche den ersten Onlinehändler abgemahnt, der den Like-Button von Facebook in seine Homepage eingebunden hat, aber in ihrer Datenschutzerklärung nicht über ihn informiert hat. iBusiness wollte wissen, was aus rechtlicher Sicht bei der Einbindung des Like-Button zu beachten ist und wie man sich vor Abmahnungen schützen kann.
Der Händlerbund hat mitgeteilt zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , dass die Allmedia GmbH zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser derzeit Onlinehändler abmahnt, die in ihrer Datenschutzerklärung nicht über die Verwendung von Plug-In von Facebook (Like- Button) informieren.
Demnach wird die Frage der Notwendigkeit und der Inhalte derartiger Hinweise bereits seit längerer Zeit diskutiert und es bestünden dazu unterschiedliche Auffassungen. Zur Vermeidung unnötiger rechtlicher Auseinandersetzungen ist jedoch auch vor dem Hintergrund der nunmehr im Umlauf befindlichen Abmahnungen dringend empfohlen, die Datenschutzerklärung bei der Verwendung von Facebook-Plugins zu ergänzen.

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Neuer Kommentar  Kommentare:

Zu: Like-Button: Wie sich Onlinehändler gegen Abmahnungen schützen

Interessant! Immer wieder erhalte ich Kommentare (ganz offensichtlich Spam), wo mich Absender unter Angabe einer GMX-Adresse und bestückt mit Links zu Seiten ohne Impressum fragen, wo denn der Like-Button von Facebook sei. Will mich da jemand auf's Glatteis führen?
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