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Urhebervertragsrechtsnovelle: "Als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet"
Auch der so genannte "Bestseller-Paragraf", der die Vergütung von Autoren bei erfolgreichen Werken regelt, wurde gemäß den Vorstellungen der Verleger neu formuliert. Das Urhebervertragsgesetz soll an diesem Freitag im Bundestag verabschiedet werden.
Der Vorsitzende des Verband
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