Multimedia-Agentur lässt Erotikanbieter über Abmahnwelle stöhnen
Die Webmaster werden aufgefordert es, in Zukunft zu unterlassen, keinen Jugendschutzbeauftragten anzugeben, die nicht genannten Anwaltskosten zu übernehmen und dieses durch die beigefügte Unterlassungserklärung zu bestätigen. Bei Zuwiderhandlung wäre eine Vertragsstrafe von 5.100 Euro fällig.
Die Abmahnung wird damit begründet, dass Reckless-Media - obwohl als Multime
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