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 (Bild: SXC.hu/Joana Croft)
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Urteil: Richter erlauben Online-Spionieren nur unter Auflagen

27.02.2008 - Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil die umstrittenen Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen erlaubt. Die in NRW geltenden Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet erklärten die Karlsruher Richter für "verfassungswidrig und nichtig".
Die umstrittenen Online-Durchsuchungen sind einem Urteil (Az. 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07) des Bundesverfassungsgerichts zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser zufolge nur zulässig, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" bestehen, also für ein Menschenleben oder den Bestand des Staates. Die Karlsruher Richter kippten damit ein entsprechendes Gesetz aus Nordrhein-Westfalen.

In NRW galt bislang eine Regelung, die dem Landesverfassungsschutz das Einschleusen von Spionageprogrammen auf privaten Computern erlaubt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ‘Joachim Herrmann’ in Expertenprofilen nachschlagen (CSU) wollte das Urteil aus Karlsruhe nicht abwarten und noch im Februar ein Landesgesetz zur Online-Durchsuchung auf den Weg

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