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OLG: Telefonnummer im Online-Impressum ist Pflicht

27.04.2004 - (iBusiness) Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass im Impressum des Online-Auftritts eines Unternehmens die Telefonnummer stehen muss.

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Am: 27.04.2004

OLG: Telefonnummer im Online-Impressum ist Pflicht

Diese Klärung war überfällig.
Man kann sich nur wünschen, dass umgehend die nächste nachkommt, die eine normale Festnetztelefonnummer vorschreibt und dem immer mehr grassierenden Missbrauch von gebührenpflichtigen Nummern (0180x, 0900, 0190) einen Riegel vorschiebt. Es macht nämlich schon einen heftigen Unterschied, ob ich pro Minute 1-3ct Telefongebühren zahle oder 12ct bis 2 €.
Bei diesen Praktiken fragt man sich wirklich, wo da der Kunde bleibt, der ja für die Produkte eines Unternehmens zahlen will, aber nicht schon dafür, dass er überhaupt einen Versuch unternimmt, an diese Produkte heranzukommen.
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