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Gericht: Domainkauf ist nicht steuerlich absetzbar
Der Kläger hatte in der Gewinnermittlung seines Gewerbebetriebes - "Übernahmekosten Domain-Adresse" - 8.700.- DM als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben geltend gemacht und angegeben, er habe "nur den Namen gekauft und die Internetseite selbst eingerichtet". Das Finanzamt ließ diese Aufwendungen im Einkommensteuerbescheid 2000 jedoch unberücksichtigt und begründete das damit, dass es sich bei der Domain-Adresse um ein nicht abschreibbares Wirtschaftsgut handele. Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.
Laut Finanzgericht Rheinland-Pfalz handele es s
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Von Null und Nichts eine Ahnung. Ich spreche aus Erfahrung. Ich habe einen Prozess gegen einen Dienstleister aus dem Netzwerkbereich wegen Nichterfüllung der Verträge und überhöhter Honorare geklagt. Die zuständige Richterin, eine junge Frau von ca. 35 Jahren, rühmte sich, von Computern keine Ahnung zu haben, hatte sích aber auch die Akten keinen Deut angeguckt, da das alles für die Dame nur >Chinesisch> war.
Deutsche Gerichte - eine Katastrophe!!!
AW: Gericht: Domainkauf ist nicht steuerlich absetzbar
Natürlich ist es mit dem IT-Wissen bei deutschen Richtern nicht weit her, aber in diesem Fall ging es ja gar nicht um eine IT-spezifische Frage, sondern um ein betriebswirtschaftliches bzw. bilanzrechtliches Problem.
Insofern ist das Urteil durchaus gerechtfertigt.