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Urteil: Webdesigner dürfen in die Künstlersozialkasse

18.07.2005 - (iBusiness) Das Bundessozialgericht in Kassel hat eine Entscheidung gefällt, die Webdesignern bares Geld bringt: Demnach müssen die Künstlersozialkassen sie als Versicherungsnehmer akzeptieren.

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Daniel Treplin
Von: Daniel Treplin ,  HighText Verlag ,  Verbindungen
Am: 06.10.2006

Zu: Urteil: Webdesigner dürfen in die Künstlersozialkasse

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