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Klauen ist ein Kavaliersdelikt

18.08.2005 - Eigentlich sollten Gerichte und Politiker ja für Rechtssicherheit sorgen. In Sachen Online-Urheberschutz scheint sich aber nicht viel zu tun. Eher dürften sich Webdesigner in die Zeit der deutschen Kleinstaaterei zurück versetzt fühlen - die Urteile fallen je nach Gerichtsort anders aus. Betrachtet man die Urteile der Richter dürfte so mancher Leser zusätzlich an seinem gesunden Rechtsempfinden zweifeln. So ist es nun amtlich: Das nur mal kurze Abschreiben von HTML-Code einer Konkurrenzseite ist erlaubt. Den Beweis, dass bei einer geklauten Website die nötige Gestaltungshöhe vorliegt, muss der Geschädigte erbringen. Bleibt nur zu hoffen, dass Richter und Beklauter dann über das gleiche Designempfinden verfügen.
von UKL

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