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Auch LG Düsseldorf macht Forenbetreiber für Einträge haftbar

03.05.2006 - (iBusiness) Das im Dezember 2005 erfolgte Heise-Urteil zur Mitstörerhaftung von Forenbetreibern für die Beiträge (iBusiness berichtete) ist beiweitem kein Einzelfall. Neben dem Hamburger Landgericht hat auch das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass Forenbetreiber durch "andere technische Mittel Sorge dafür zu tragen haben, dass künftige rechtswidrige Postings zu bestimmten Themen nicht wieder auftauchen."
Im aktuellen Fall hatte das LG Düsseldorf zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (Az.: 12 O 546/05 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ) über die Haftung eines Internetforen-Betreibers für die Beiträge auf seinen Portalen zu entscheiden. Der Beklagte betrieb eine Vielzahl von offenen Foren, in denen nicht registrierte Nutzer unter einem Pseudonym Beiträge posten konnten. Die Pseudonyme standen anschließend wieder anderen Nutzern zur Verfügung.

In dem Forum wurden unter zwei Pseudonymen mehrere den Kläger beleidigende Inhalte eingestellt. Nachdem der Kläger den Internet-Dienstleister darauf hingewiesen hatte, löschte dieser einige der Beiträge. Zusätzlich stellte e

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Neuer Kommentar  Kommentare:
Daniel Treplin
Von: Daniel Treplin ,  HighText Verlag ,  Verbindungen
Am: 03.05.2006

Jawoll! Software statt Richter!

Schon seltsam: Da macht der Gesetzgeber ein Gesetz, dass Forenbetreibern explizit zugesteht, erst bei Kenntnisnahme einer Rechtsverletzung aktiv werden zu müssen. (§8 und §11 TDG) Und das mit Grund - denn ohne dieses Regelung wäre der Betrieb von unmoderierten Foren unmöglich, jede einzelne Meldung müsste vom Betreiber geprüft und freigeschaltet werden.

Genau das aber verlangt nach den Heise-Urteil jetzt schon das zweite Gericht von einem Forenbetreiber: Und zwar dann, wenn zuvor einmal eine Rechtsverletzung ausgetreten ist, soll der Forenbetreiber plötzlich vorbeugend verhindern, dass so etwas erneut passiert. Wie das geschehen soll und warum nach einmal erfolgter Rechtsverletzung plötzlich eine solche Pflicht entsteht, vorbeugend tätig zu sein, vermag auch die Urteilsbegründung des LG Düsseldorf nicht so recht zu vermitteln. Erkannt haben die Richter zwar, das technische Maßnahmen, wie beispielsweise die Sperrung der verursachenden IP-Adresse, wenig hilfreich sind. In der Folge haben sie allerdings nicht - was meinem Rechtsverständnis entspräche - daraus abgeleitet, dass damit auch die Verpflichtung zur vorbeugenden Kontrolle nicht zumutbar wäre. Sondern vielmehr lapidar erklärt, dass Forenbetreiber dann eben durch "andere technische Mittel Sorge dafür zu tragen haben, dass künftige rechtswidrige Postings zu bestimmten Themen nicht wieder auftauchen."

Meine Meinung: Wenn die Technik, wie gefordert, in der Lage sein soll, zu erkennen, was rechtswidrig ist, und was nicht, schicken wir doch einfach die Richter in Rente und ersetzen sie durch die von ihnen geforderte Maschine.
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