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Auch LG Düsseldorf macht Forenbetreiber für Einträge haftbar
In dem Forum wurden unter zwei Pseudonymen mehrere den Kläger beleidigende Inhalte eingestellt. Nachdem der Kläger den Internet-Dienstleister darauf hingewiesen hatte, löschte dieser einige der Beiträge. Zusätzlich stellte e
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Genau das aber verlangt nach den Heise-Urteil jetzt schon das zweite Gericht von einem Forenbetreiber: Und zwar dann, wenn zuvor einmal eine Rechtsverletzung ausgetreten ist, soll der Forenbetreiber plötzlich vorbeugend verhindern, dass so etwas erneut passiert. Wie das geschehen soll und warum nach einmal erfolgter Rechtsverletzung plötzlich eine solche Pflicht entsteht, vorbeugend tätig zu sein, vermag auch die Urteilsbegründung des LG Düsseldorf nicht so recht zu vermitteln. Erkannt haben die Richter zwar, das technische Maßnahmen, wie beispielsweise die Sperrung der verursachenden IP-Adresse, wenig hilfreich sind. In der Folge haben sie allerdings nicht - was meinem Rechtsverständnis entspräche - daraus abgeleitet, dass damit auch die Verpflichtung zur vorbeugenden Kontrolle nicht zumutbar wäre. Sondern vielmehr lapidar erklärt, dass Forenbetreiber dann eben durch "andere technische Mittel Sorge dafür zu tragen haben, dass künftige rechtswidrige Postings zu bestimmten Themen nicht wieder auftauchen."
Meine Meinung: Wenn die Technik, wie gefordert, in der Lage sein soll, zu erkennen, was rechtswidrig ist, und was nicht, schicken wir doch einfach die Richter in Rente und ersetzen sie durch die von ihnen geforderte Maschine.