Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen

Google gewinnt Streit um digitale Bibliothek

29.06.2006 - (iBusiness) Die Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG) hat ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Bücher-Suchdienst Google Books zurückgezogen. Seien doch die von Google eingescannten Textfragmente - so genannte Snippets - urheberrechtlich unbedenklich. Nun prüft der Börsenverein weitere rechtliche Schritte gegen Google.
Google zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hatte ohne Genehmigung Bücher der WBG zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser digitalisiert und in Google Books zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser zur Volltextsuche angeboten. Nachdem der Suchmaschinenbetreiber von der WBG abgemahnt worden war, hatte er die Bücher aus dem Angebot herausgenommen. Wie der Justiziar Dr. Christian Sprang des 'Börsenvereins des Deutschen Buchhandels' erklärt, hätte Google die Abmahnung als Aufforderung für ein Opt-Out umgedeutet: Eine jedem Verleger offenstehende Option, sich bei Google zu melden und seine Titel herausnehmen zu lassen. Nach Auffassung des Gerichts genügte dies, um eine Rechtsverletzung momen

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