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Cookies und Consent: Gericht beendet Nutzer-Manipulation auf großer Wetterseite
05.02.2024 Dem Nudging wird das Feuer deutlich heißer gemacht: Cookie-Banner so zu gestalten, dass die Zustimmung leichter fällt, als der Opt-Out ist ohnehin nicht rechtens - aber jetzt watscht das OLG Köln eine namhafte Seite dafür ab.
- Keine gleichwertige Ablehnmöglichkeit: Der "Einstellungen"-Button war kaum sichtbar, während der "Akzeptieren"-Button deutlich hervorgehoben wurde.
- Verzerrte Entscheidungsfindung: Die Gestaltung des Banners lenkte die Nutzer in Richtung "Akzeptieren".
- Missverständliche Schließfunktion: Das "X" zum Schließen des Banners wurde gleichzeitig als "Akzeptieren & Schließen" interpretiert.
Das OLG Köln stellte fest, dass die Gestaltung des Cookie-Banners nicht den Anforderungen an eine wirksame Einwilligung nach § 25 TTDSG entspricht. Daher muss WetterOnline das Cookie-Banner ändern und den Nutzern eine gleichwertige Möglichkeit zum Ablehnen von Cookies anbieten.
Das Urteil (OLG Köln 19.01.2024 / Az.: 6 U 80/23) markiert einen weiteren Schritt für die Stärkung der Verbraucherrechte im Bereich des Datenschutzes. Es zeigt, dass Unternehmen die Vorgaben der DSGVO ernst nehmen und die Nutzer transparent über die Verwendung von Cookies informieren müssen. Dabei sollten einige Punkte unbedingt beachtet werden, iBusiness hat dies bereits vor drei Jahren detailliert analysiert und vor den Konsequenzen beim Verstoß gewarnt:
Opt-In-Optimierung to go: Das Wichtigste zum Mitnehmen |
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