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Bundesgerichtshof kippt "Link-Urteil"

15.10.2010 Seit 2005 läuft der Rechtsstreit des Heise Verlags gegen die Musikindustrie. Nun hat der Bundesgerichtshof die Link-Setzung in einem redaktionellen Bericht über eine Kopiersoftware ausdrücklich erlaubt.

 (Bild: Microsoft)
Bild: Microsoft
Während die Vorinstanzen der Musikindustrie Recht gegeben hatten, die in dem Link eine Zueigenmachung des rechtswidrigen Ansinnens des Kopierschutzsoftware-Herstellers sahen, entschieden die Richter des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs anders. Der Heise-Verlag zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hatte in seinem Plädoyer die herausragende Bedeutung der Linksetzung als originärem Bestandteil der Online-Berichterstattung betont.
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