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Urteil: "Ich freu mich auf E-Mails" ist rechtswidrig

22.09.2010 - Wer seine EMail-Adresse im Impressum hinter einem Link verbirgt und nicht explizit ausschreibt, kann eine Abmahnung kassieren. Das OLG Naumburg (Urteil v. 13.08.2010, Az: 1 U 28/10) wertete es als Verstoß gegen § 5 TMG, wenn statt einer ausgeschriebenen EMail-Adresse lediglich der verlinkte Hinweis "Ich freue mich auf E-Mails" erscheint.

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