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Leistungsschutzrecht: Klatsche für Verleger, Forderungen an Google zu hoch
25.09.2015 Sprudelnde Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht? Nein. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat der Verlagsbranche einen Dämpfer versetzt, was die Höhe der Forderungen an Google aus dem 'LSR' angeht.
Und auch eine Definition dessen, was ein schützenswertes Stück Text sei, vermisst das Amt. Sprich: Wie viele Worte darf ein von Google in den Textausschnitten der Suchergebnisse abgebildeter Text maximal haben? (Schließlich darf ein Verlag ja nicht auf ein Wort Forderungen erheben - besonders nicht, wenn es der Nutzer selbst in die Suche getippt hat). Die Behörde schlägt eine Obergrenze von sieben Wörtern vor, abzüglich aller Keywords, die der Nutzer selbst eingegeben hat, berichtet Heise .
Die von den Verlagen mit dem Kassieren der Google-Abgaben beauftragte VG Media trinkt sich die Schlappe dennoch in einer Presseerklärung rhetorisch schön und feiert die Bestätigung der Zahlungspflicht von Google.
Die Werbeeinnahmen Googles in Deutschland schätzt das Patentamt auf fünf Milliarden Euro - iBusiness hatte in der Analyse Wie das Monster seine Herren fressen wird den nahezu gleichen Wert (4,5 Milliarden in 2014) errechnet und nachgewiesen, wieso Verlage von den Einnahmen aus dem LSR nicht leben können - und das schon bei der damals noch höheren Forderung von elf Prozent der Werbeeinnahmen.