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Porno-Abmahnungen: Betroffene können Schadensersatz verlangen
16.12.2013 Im Rahmen der Abmahnwelle gegen Nutzer der Porno-Streaming-Plsttformen Redtube hat der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke , der hunderte Abgemahnter vertritt, darauf hingewiesen, dass sie Schadensersatz für bereits geleistete Zahlungen verlangen können.
Das Kölner Gericht orientierte sich in seinem Beschluss fälschlicherweise an der Annahme es handle sich bei besagter Plattform um eine Tauschbörse.
Andere Anwälte wie der Münchner Michael Voltz , der ebenfalls Redtube-Abgemahnte vertritt, pflichten dem bei. Er hält die Entscheidung für "ein klassisches Eigentor in die Rechtsgeschichte". Er ist sich sicher: "Die Ansprüche der Archive AG sind nie und nimmer durchsetzbar." Er verweist auf die einschlägigen Kommentaren zum Urhebergesetz, z.B. von Schricker/Loewenheim.
Inzwischen hat die Abmahnwelle auch den Verbraucherschutz auf den Plan gebracht. Von einem "klaren Missbrauch der Rechtslage" spricht beispielsweise Michael Zinke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen .