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Domain-Urteil: Unternehmen darf Ortsnamen verwenden
25.03.2013 Das Oberlandesgericht Hamm sieht in der Verwendung eines Ortsnamens neben einem Gattungsbegriff keine Irreführung im Sinne des Wettbewerbsrechts.
Das Gericht sieht hier entgegen früherer Rechtsprechung keine wettbewerbsrechtlich bedenkliche Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung. Dies wäre allenfalls dann der Fall, wenn noch eine weitere Hervorhebung genutzt würde und z.B. die Internetdomain mit "die beste" oder "1a" beginnen würde.
"Damit dürfte für Betreiber von Internetseiten, die z.B. eine Dienstleitung anbieten und gleichzeitig den Ort Ihres Unternehmenssitzes angeben wollen, eine Abmahngefahr beseitigt sein", freut sich Rechtsanwalt Rolf Albrecht von der Kanzlei Volke2.0 .