Expert Talk: "Verzahnung von Marketing und Vertrieb hat riesigen Effekt" Video-Podcast ansehen
"Effizienz" ist 2024 zu einem der wichtigsten Stichworte erfolgreicher Unternehmen geworden. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit von Marketing und Vertrieb - die Budgets sind schließlich überall knapper geworden. Wie sich Unternehmen richtig aufstellen, damit die Umsätze flutschen, erklärt HubSpot-Managerin Josephine Wick Frona im iBusiness Expert Talk.Video-Podcast ansehen
Dossier Temu-Strategie Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Was sind die Erfolgsrezepte des chinesischen Billig-Marktplatzes? Und wie kann man seiner Strategie begegnen? Das iBusiness-Dossier stellt exklusive Zahlen und Analysen zu TEMU zusammen.
Zum Dossier 'Temu-Strategie'

BGH: Wann File-Hoster für Urheberrechtsverletzungen haften

03.09.2013 "Ein File-Hosting-Dienst ist zu einer umfassenden regelmäßigen Kontrolle der Linksammlungen verpflichtet, die auf seinen Dienst verweisen, wenn er durch sein Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet." Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 15. August 2013 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (Az.: I ZR 80/12) entschieden.

Die Klägerin ist die GEMA. Die Beklagte betreibt einen File-Hosting-Dienst; sie stellte auf der Plattform Rapidshare zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Speicherplatz online bereit. Die Nutzer des Dienstes können eigene Dateien auf der Internetseite der Beklagten hochladen, die dann auf deren Servern abgespeichert werden. Dem Nutzer wird ein Link übermittelt, mit dem die abgelegte Datei aufgerufen werden kann. Die Beklagte kennt weder den Inhalt der hochgeladenen Dateien, noch hält sie ein Inhaltsverzeichnis der Dateien vor. Linksammlunge gestatten aber, nach bestimmten Dateien auf den Servern der Beklagten zu suchen.

Die Klägerin macht geltend, 4.815 im Einzelnen bezeichnete Musikwerke seien ohne ihre Zustimmung über den Dienst der Beklagten öffentlich zugänglich gemacht worden und könnten dort heruntergeladen werden. Die Klägerin sieht darin eine Urheberrechtsverletzung und verlangt von der Beklagten Unterlassung.

Die Klage war in beiden Vorinstanzen erfolgreich. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Soweit das Berufungsgericht auch ein Mitglied des Verwaltungsrats und einen früheren Geschäftsführer der Beklagten zur Unterlassung verurteilt hatte, hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil wegen fehlender Feststellungen zur Verantwortlichkeit dieser Personen für die Urheberrechtsverletzungen aufgehoben.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: