Anmelden und live dabei sein
Anmelden und live dabei sein
OLG Nürnberg reduziert Abmahnkosten bei Fotoklau
19.02.2013 Das OLG Nürnberg hat den Streitwert bei unberechtigter Lichtbildverwendung (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 04.02.2013, Az. 3 W 81/13) reduziert. So erhielt ein Ebay -Verkäufer eine Abmahnung wegen unberechtigter Lichtbildverwendung ("Fotoklau") in einer Privatauktion. Nachdem er sich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weigerte, beantragte der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung. Gegen die Streitwertfestsetzung von 3.000 Euro pro Bild legte der Privatverkäufer Beschwerde ein. Das OLG Nürnberg reduzierte den Streitwert durch Beschluss auf 300 Euro pro Bild und damit auch die streitwertabhängigen Anwaltskosten.