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Nie hat sich die Welt schneller verändert als heute. Für Unternehmen eine gewaltige Herausforderung, denn Disruption kennt vor allem zwei Spielertypen: Gewinner und Verlierer. Wie Sie sich auf der richtigen Seite wiederfinden, erklärt FactFinder-Chefin Kristie Collins im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen
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Was sind die Erfolgsrezepte des chinesischen Billig-Marktplatzes? Und wie kann man seiner Strategie begegnen? Das iBusiness-Dossier stellt exklusive Zahlen und Analysen zu TEMU zusammen.
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Urteil: Facebook-Nutzer müssen sich mit Klarnamen anmelden

19.02.2013 Das Verwaltungsgericht Schleswig zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (Az. 8 B 60/12, 8 B 61/12) hat entschieden, dass Nutzer bei der Registrierung in Facebook zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ihre echten Daten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Geschlecht und Geburtsdatum) angeben müssen. Wurden bei der Erstellung der Konten nachweislich falsche Daten angegeben, kann Facebook die Konten sperren. Facebook hat damit im Rechtsstreit mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) um die Klarnamenpflicht einen Teilsieg errungen.
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