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Urteil: Facebook-Nutzer müssen sich mit Klarnamen anmelden

19.02.2013 Das Verwaltungsgericht Schleswig zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (Az. 8 B 60/12, 8 B 61/12) hat entschieden, dass Nutzer bei der Registrierung in Facebook zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ihre echten Daten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Geschlecht und Geburtsdatum) angeben müssen. Wurden bei der Erstellung der Konten nachweislich falsche Daten angegeben, kann Facebook die Konten sperren. Facebook hat damit im Rechtsstreit mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) um die Klarnamenpflicht einen Teilsieg errungen.
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