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Panoramafreiheit: EU will Foto-Nutzung stark einschränken
26.06.2015 Die EU-Kommission ist kurz davor, das Recht, Abbildungen öffentlicher Gebäude oder Skulpturen frei zu verwenden - also die Panoramafreiheit - einzuschränken. In den meisten EU-Staaten herrscht aktuell die Panoramafreiheit, die es jedem Menschen erlaubt, Fotos oder Videos, die den öffentlichen Raum abbilden, zu verbreiten. In anderen benötigt man dafür eine Lizenz des Urhebers. Nun soll die Regel EU-weit vereinheitlicht werden - das könnte die Panoramafreiheit überall abschaffen.
Der aktuelle Änderungsantrag fordert, "dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte". Nimmt die EU-Kommission den Vorschlag an, bedeutet das Einschnitte in vielen Bereichen: Urlaubsfotos könnten nicht mehr ohne Genehmigung in sozialen Netzwerken geteilt werden, Fotografen und Filmproduzenten müssen sich bei entsprechenden Aufnahmen von Bauwerken (auch wenn sie nur im Hintergrund zu sehen sind) eine Genehmigung einholen, auch Journalisten und Blogger wären bei der Fotoauswahl eingeschränkt.
Und nicht zuletzt müssten alle entsprechenden Bilder aus Wikipedia entfernt oder die Bauwerke geschwärzt werden, wie das Onlinelexikon beklagt
. Problematisch wäre auch, wenn die Einschränkung der Panoramafreiheit rückwirkend gelten würde. Dann müssten nachträglich alle entsprechenden Medien entfernt werden, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.