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BGH: Angabe von Umsatzsteuer auch für B2B-Händler Pflicht

von sb

10.11.2010 Preiswerbung ohne Angabe der Umsatzsteuer ist auch im B2B-Geschäft nicht zulässig. So urteilte nun der Bundesgerichtshof zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser im Rechtsstreit zweier Gebrauchtwagenhändler der Internetplattform Mobile.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

Der Beklagte hatte sich darauf berufen, seine Gebrauchtfahrzeuge ausschließlich Händlern oder zum Export anzubieten. Dem widersprach das BGH: "Die Relevanz einer irreführenden Werbung über den Endpreis braucht sich nicht in einem Umsatzgeschäft mit dem getäuschten Verbraucher niederzuschlagen. Sie kann sich auch daraus ergeben, dass die Werbung geeignet ist, Interessen der Mitbewerber zu beeinträchtigen, indem sie deren Preise in ein ungünstiges Licht rückt.
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