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Abmahnwelle: Finger weg von Google Fonts
02.08.2022 Aktuell kursieren Massenabmahnungen. Darin wird Webseiten-Betreibern vorgeworfen, gegen die DSGVO zu verstoßen. Der Grund: Sie rufen Fonts von Google von Webservern ab - und dabei gehen DSGVO-widrigerweise Nutzerdaten an Server von Google.
Die Nutzung von Google Fonts ist bereits vom OLG München als rechtswidrig eingestuft worden, siehe auch das Urteil auf Dejure . Webseitenbetreiber, die Fonts oder einige andere Dienste verwenden, sollten nun handeln, besonders wenn sie ein Schreiben bekommen haben.
- DR. DSGVO empfiehlt, auf einen Google-serverseitigen Abruf von Fonts generell zu verzichten und die Schriften auf dem eigenen Server bereitzustellen.
- Außerdem fallen Google reCAPTCHA
und auch Google Maps
unter die Dienste, die eventuell Google Fonts aus dem Web abrufen. Beide Dienste sollten durch datenschutzfreundliche Alternativen ersetzt werden, rät Dr. DSGVO.
- Und: Webseiten sollten ihre Agentur oder den Webmaster darauf hinweisen, dass sie ihre Finger von Google Fonts lassen sollen, manchmal geraten die DSGVO-widrigen Dienste nämlich über die Agentur oder den Dienstleister auf die Homepage.