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Urteil: Steuerpflicht bei zu hoher Beteiligungsquote an einer Agentur-GmbH

30.09.2011 - Verkaufen Gesellschafter-Geschäftsführer die Anteile an ihrer GmbH, unterliegt der realisierte Gewinn als gewerbliche Einkünfte mit 60 Prozent der Einkommensteuer und ein erlittener Verlust bleibt beim Fiskus nur mit 40 Prozent unberücksichtigt. Ein Urteil weist nun den Weg auf, wie man steuersparend agieren kann.
Verkaufen Gesellschafter-Geschäftsführer die Anteile an ihrer GmbH, unterliegt der realisierte Gewinn als gewerbliche Einkünfte mit 60 Prozent der Einkommensteuer und ein erlittener Verlust bleibt beim Fiskus nur mit 40 Prozent unberücksichtigt. Voraussetzung für diese Regelung ist, dass der private Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der GmbH wesentlich beteiligt war. Derzeit ist die Bedingung einer wesentlichen Beteiligung erfüllt, wenn mindestens ein Prozent der Anteile gehalten werden. Diese gesetzliche Sonderregelung in § 17 Einkommensteuergesetz ist bei einem Verlu

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