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Neues OLG-Urteil erlaubt Polemik in Blogs und Communities
Eine sachliche Kritik ist damit laut dem OLG nicht abmahnfähig. Unzulässig bleibt weiter aber "Schmähkritik": also Behauptungen, die jeder sachlichen Grundlage entbehren und in böswillige oder gehässige Schmähungen übergehen. Eine ausfällige Kritik gilt
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