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Europäischer Gerichtshof klärt Rahmen für Weitergabe gebrauchter Software
04.07.2012 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ein Grundsatzurteil zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen gefällt. Es ging um die Frage, ob der Erstkäufer die von ihm erworbene Lizenz übertragen oder weiterveräußern darf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2011 einen derartigen Fall an den EuGH verwiesen, um die Reichweite des so genannten Erschöpfungsgrundsatzes klären zu lassen. Dieser besagt vereinfacht, dass eine einmal in Verkehr gebrachte Software-CD ohne Zustimmung des Herstellers weiterverbreitet werden darf. Der EuGH erweitert diesen Grundsatz nunmehr auf Software-Downloads. Das berichtet der Bitkom .