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Europäischer Gerichtshof klärt Rahmen für Weitergabe gebrauchter Software

04.07.2012 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ein Grundsatzurteil zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen gefällt. Es ging um die Frage, ob der Erstkäufer die von ihm erworbene Lizenz übertragen oder weiterveräußern darf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2011 einen derartigen Fall an den EuGH verwiesen, um die Reichweite des so genannten Erschöpfungsgrundsatzes klären zu lassen. Dieser besagt vereinfacht, dass eine einmal in Verkehr gebrachte Software-CD ohne Zustimmung des Herstellers weiterverbreitet werden darf. Der EuGH erweitert diesen Grundsatz nunmehr auf Software-Downloads. Das berichtet der Bitkom zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

Zudem stellt er klar, dass der Zweiterwerber auch notwendige Vervielfältigungen bei der Installation und Programmausführung vornehmen darf. Der Verkäufer darf laut EuGH allerdings keine Kopien der Software zurückbehalten oder so genannte Volumenlizenzen aufspalten: Wer beispielsweise 100 Lizenzen für sein Unternehmen gekauft hat, darf also nicht 80 selbst nutzen und 20 weiterverkaufen.
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