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Checkliste: Projektverträge rechtlich richtig gestalten
A. Nutzungsrechte allgemein
1. Zu unterscheiden sind ausschließliche von nicht-ausschließlichen Nutzungsrechten. Wichtig zum Verständnis der Unterscheidung ist, dass bei nicht-ausschließlichen Nutzungsrechten ein Dritter vom Urheber Nutzungsrechte erhalten kann - das ist nicht immer gut für den Auftraggeber, da die Software vom Auftragnehmer mehrfach übertragen werden kann (unjuristisch formuliert
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