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eID: Kaum jemand nutzt den elektronischen Personalausweis
26.10.2020 Sieben von zehn Bürgern würden die digitale Funktion ihres Ausweises beim Online-Amt nutzen. Zehn Jahre nach der Einführung kommt die eID aber kaum zum Einsatz.
Bis Ende 2020 sollen seit der Einführung am 1. November 2010 insgesamt 75 Millionen elektronische Personalausweise ausgegeben worden sein. Seit 2017 ist die eID-Funktion bereits bei der Ausgabe standardmäßig aktiviert. Zuvor lag die Einschaltquote für den Online-Ausweis bei etwa einem Drittel. "Es war ein Geburtsfehler der eID, dass sie anfangs nicht automatisch aktiviert wurde und in den Bürgerämtern teilweise sogar davon abgeraten wurde, sie zu nutzen. Es fehlte auch an Anwendungen, effektivem Marketing zu den Mehrwerten und an einer nutzerorientierten Umsetzung", so Bitkom-Präsiden Achim Berg . Bürger können sich bereits für verschiedenste Dienste elektronisch ausweisen. In Behörden, aber auch für Leistungen von Banken, Versicherungen, der Deutschen Bahn und Deutschen Post können Nutzer sich aus der Ferne mit dem Ausweis identifizieren. Auf dem Ausweis-Chip sind Name, Anschrift und Geburtstag gespeichert. Der Datenzugriff erfolgt dabei sicher per Zwei-Faktor-Authentifizierung und kann auch über eine Smartphone-App genutzt werden.
Auf Grundlage des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sollen 575 Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 online zugänglich gemacht werden. Die Online-Funktion des Personalausweises soll nach den Plänen des Bundes einfacher gestaltet und an den Bedürfnissen des Nutzers ausgerichtet werden.
Bitkom setzt sich dafür ein, die Potenziale der Fern-Identifizierung schnellstmöglich in die Breite zu bringen. Dafür müssen jetzt vor allem die Mittel der europäischen eIDAS-Verordnung in Wirtschaft und Behörden schnellstmöglich und flächendeckend zur Anwendung kommen. Mit Blick auf die Umsetzung muss sich die Politik für europaweit harmonisierte Rahmenbedingungen einsetzen. Die Anwendungsbereiche im alltäglichen Leben sollten stark ausgebaut werden. Gefördert werden kann das durch die Einführung einer obligatorischen Akzeptanz von eIDAS-Diensten in Services und Apps.
Dienstleistungen von Verwaltungen und auch Unternehmen sollten medienbruchfrei online angeboten werden - das gilt besonders vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Behörden müssen auch bei eingeschränkten Öffnungszeiten und Zugangsmöglichkeiten in der Lage sein, ihre Dienstleistungen uneingeschränkt anzubieten und dies sowohl auf dem nationalen als auch europäischen Markt. Zu etablieren sind durchgängig digitale Workflows, die auch dann funktionieren, wenn Behörden geschlossen sind. Der positive Nebeneffekt ist, dass dadurch auch die Kosteneffizienz bei den eingesetzten Fachverfahren steigt.
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