Landgericht Berlin erlässt einstweilige Verfügung gegen Buch.de-Gutscheine
21.12.2011 Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Online-Buchhändler Buch.de Gutscheine nicht auf preisgebundene Bücher anrechnen darf. Damit bejaht das Gericht eine lückenlose Preisbindung. Das Gerichtsverfahren war vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Berliner Buchhändler René Kohl initiiert worden, nachdem bekannt wurde, dass Buch.de eine Vielzahl von Gutscheinen über fünf oder zehn Euro zum Weihnachtsgeschäft gestreut oder über Dritte (Firmen zalando oder Click and Buy) versandt hatte.