Data Value Management als Basis für die digitale Transformation in Vertrieb und Marketing Anmelden und live dabei sein
Anhand von Kundencases erfahren Sie, wie Sie mit der richtigen Datenstrategie die KI füttern, um richtige Entscheidungen zu treffen, das Thema hybrider Vertrieb zu bearbeiten aber auch Lösungen wie generative KI einsetzen zu können.
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Erfolgsstrategien und Stolperfallen bei der Einführung von KI im Kundenservice Anmelden und live dabei sein
Der Vortrag liefert konkrete Handlungsempfehlungen, um die Potenziale einer optimal integrierten KI voll auszuschöpfen und den Kundensupport langfristig zukunftssicher zu gestalten.
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Abfangen verboten: BGH-Urteil zu Tippfehler-Domains

23.01.2014 Wer eine Tippfehler-Domain betreibt und von den Tippfehlern anderer profitieren will, indem er an der Werbung verdient, kann dies grundsätzlich tun, muss dabei das Wettbewerbsrecht einhalten. So hat der deutsche Bundesgerichtshofs zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (BGH) entschieden (Az. I ZR 164/12). Demnach ist es eine unzulässige Behinderung, wenn solche Domain-Betreiber auf diese Art Kunden abfangen und andere im Geschäftsbetrieb stören.

Allerdings hat das BGH-Urteil zugleich ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts gekippt, das in der Registrierung der Tippfehler-Domain wetteronlin.de eine Verletzung des Namensrechts der wetteronline.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Adresse gesehen hatte. Die BGH-Richter sehen jedoch in der Wetter-Webadresse eine rein beschreibende Bezeichnung, so dass es keine "für den Namensschutz erforderliche namensmäßige Unterscheidungskraft" gebe, so die Richter.
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