Markterschließung im Turbo-Modus: Wie die Jakob Maul GmbH Marktplätze für nachhaltiges Wachstum nutzt. Anmelden und live dabei sein
Der Vortrag zeigt, wie Sie Marktplätze und Länder-Shops mit minimalem Aufwand betreiben können. Sie erhalten Einblicke in MAULs kombiniertes Modells aus eigenem Shop und Marktplatzanbindung.
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Der eigene Nischen-Marktplatz: Technik. Umsetzung. Praxis. Anmelden und live dabei sein
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Abfangen verboten: BGH-Urteil zu Tippfehler-Domains

23.01.2014 Wer eine Tippfehler-Domain betreibt und von den Tippfehlern anderer profitieren will, indem er an der Werbung verdient, kann dies grundsätzlich tun, muss dabei das Wettbewerbsrecht einhalten. So hat der deutsche Bundesgerichtshofs zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (BGH) entschieden (Az. I ZR 164/12). Demnach ist es eine unzulässige Behinderung, wenn solche Domain-Betreiber auf diese Art Kunden abfangen und andere im Geschäftsbetrieb stören.

Allerdings hat das BGH-Urteil zugleich ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts gekippt, das in der Registrierung der Tippfehler-Domain wetteronlin.de eine Verletzung des Namensrechts der wetteronline.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Adresse gesehen hatte. Die BGH-Richter sehen jedoch in der Wetter-Webadresse eine rein beschreibende Bezeichnung, so dass es keine "für den Namensschutz erforderliche namensmäßige Unterscheidungskraft" gebe, so die Richter.
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