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Rechtsgutachten: Leistungsschutzrecht ist verfassungswidrig

22.02.2013 Das geplante Leistungsschutzrecht ist verfassungswidrig: Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das der eco -Verband der deutschen Internetwirtschaft zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser gemeinsam mit Google zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser in Auftrag gegeben hat.

Zu den Leidtragenden eines Leistungsschutzrechts gehören demnach Internetnutzer, Unternehmen und insbesondere Journalisten: Das Urheberrecht an ihren Texten könnten sie nicht nutzen, weil bei Einführung eines Leistungsschutzrechts der Verlag fast die gleichen Rechte am Text hätte. Es verletze die Grundrechte der Internetnutzer auf Informationsfreiheit sowie die Medienfreiheit der Suchmaschinenbetreiber und sonstiger Webanbieter, die auf vergleichbare Techniken setzen, berichtet das Portal heise zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , dem die Studie bereits vorliegt.

Das Gutachten steht ab 12 Uhr hier zur Verfügung zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .
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