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WLAN-Hotspots: Fehlende Rechtssicherheit birgt Abmahnungsgefahr

07.06.2013 Nach der derzeitigen Rechtsprechung kann der Betreiber eines Hotspots als Störer für Rechtsverletzungen der Nutzer in Anspruch genommen werden. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil dem Betreiber eines WLAN auferlegt, den Zugang durch Verschlüsselung und ein Passwort zu schützen, wenn er eine Haftung für fremde Rechtsverstöße ausschließen möchte. Für Hotspots bei Veranstaltungen, in Hotels und Gaststätten, die sich grundsätzlich an Dritte wenden, bestehen allerdings weiterhin Unklarheiten. Daher fordert der Bitkom zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser die Politik auf, klare Regelungen zu treffen, an denen sich die Betreiber von Hotspots orientieren können. Aktuell ist eine entsprechende Initiative im Wirtschaftsausschuss des Bundestages gescheitert.

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