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Urteil: YouTube muss keine Daten des Urheberrechtsverletzers preisgeben
18.11.2011 Das Videoportal YouTube ist nicht verpflichtet die Daten eines Nutzers preiszugeben, der große Teile eines Kinofilms (Werner Eiskalt) im Kinosaal aufgenommen und anschließend ins Portal hochgeladen hat. So entschied das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz (Az.: 29 U 3496/11)