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Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen
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Urteil: YouTube muss keine Daten des Urheberrechtsverletzers preisgeben

18.11.2011 Das Videoportal YouTube zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ist nicht verpflichtet die Daten eines Nutzers preiszugeben, der große Teile eines Kinofilms (Werner Eiskalt) im Kinosaal aufgenommen und anschließend ins Portal hochgeladen hat. So entschied das Oberlandesgericht München zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser in zweiter Instanz (Az.: 29 U 3496/11)

Zwar habe der Betreffende mit der Aktion gegen das Urheberrecht verstoßen, aber dies sei nur dann strafbar, wenn dies aus gewerblichen Motiven entstand, befand das Gericht in seiner Begründung. Dies sei jedoch im vorliegenden Fall nicht erkennbar. Somit müssen die Nutzerdaten nicht an den Rechteinhaber herausgegeben werden.
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