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Kino.to-Urteil: Streaming ist gleich Herunterladen illegaler Inhalte
23.12.2011 Der Leipziger Amtsrichter Mathias Winderlich hat bei der vierten Kino.to-Verurteilung am 21. Dezember 2011 das Streaming von illegalen Filmkopien mit dem Herunterladen gleichgesetzt. Nutzer von Streaming-Plattformen würden dort zeitweise auch illegale Filmkopien herunterladen, so seine Begründung. Der 47-jährige Angeklagte erhielt drei Jahre und fünf Monate Haft, die er auch antreten muss.
Die Plattform Kino.to hatte etwa vier Millionen Nutzer täglich. Sie wurde im Juni 2011 nach der Durchsuchung von deutschlandweit rund 20 Wohnungen und Geschäftsräumen durch die die Ermittlungseinheit INES offline genommen. 13 Beschuldigte wurden festgenommen. Das Verfahren gegen den Hauptbeschuldigten hat noch nicht stattgefunden. Das Urteil ist rechtskräftig.