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Chaos Computer Club contra De Mazière: 11 Thesen zur Netzpolitik
21.07.2010 Nachdem Innenminister Thomas de Mazière im Juni 14 Thesen zum Internet vorgestellt hat, setzt nun der Chaos Computer Club seine 11 Thesen zur Netzpolitik dagegen. Dessen Schwerpunkt: Forderungen für ein lebenswertes Netz. Was sich dahinter verbirgt.
- Netzzugang ist ein Grundrecht und Bedingung für die Teilnahme am kulturellen und politischen Leben. Für einen breitbandigen Netzzugang für jeden Bürger als Grundversorgung habe der Staat zu sorgen. Diesen Netzzugang solle sich auch jeder Bürger leisten können.
- Nutzen des Netzes kann sich nur entfalten, wenn die Netzneutralität garantiert ist. Jeder Form von Priorisierung oder Einschränkung der Bandbreite durch Provider erteilt der CCC eine strikte Absage.
- IT-Großprojekte der öffentlichen Hand nach sinnvollen Kriterien vergeben. Bei der Vergabe von IT-Projekten sollen "sachpolitische Fragen im Vordergrund stehen", wie es heißt, denn das war nach Ansicht des CCC bislang nicht der Fall: Es habe oft an "sinnvoller Begründung und sachkundiger Konzeption" gemangelt.
- Öffentliche Daten transparent handhaben. Mit Steuergeldern finanzierte Erhebungen und Daten sollten allgemeinfrei zugänglich sein. Das betreffe auch Statistiken, Wetterdaten, geografische Daten, Karten und Satellitenaufnahmen.
- Klare Absage an Softwarepatente. Bereits durch das Europäische Patentamt erteilte Patente sollen ersatzlos gestrichen werden.
- Urheberrechtgesetzgebung modernisieren. CCC plädiert für eine Neuregelung des Kompensationsmodells für Urheber. Deren Rechte gegenüber der "Verwertungsindustrie" sollen gestärkt werden. Zur Entlohnung bevorzugt der CCC eine eigene Variante der Kulturflatrate.
- Zugangsprovider haften nicht für die Daten ihrer Kunden. Sowohl Provider als auch Webseitenbetreiber sollen von der Haftung ihrer Nutzer befreit werden. Kundendaten dürfen nur bei schwerwiegenden Kriminalfällen herausgegeben werden.
- Private Daten besser schützen. Rigide Datensparsamkeit auf Seiten des Staates: Was nicht gebraucht wird, soll erst gar nicht erhoben werden. Liegt kein belegbarer Speichergrund vor, sind erhobene Daten wieder zu löschen. Unrechtmäßige Datenweitergabe soll mit empfindlichen Strafen belegt werden.
- Recht auf Anonymität etablieren. Die Maßnahmen gegen Anonymisierungsdienste wie Tor
sollen beendet werden.
- Profilbildung über Menschen verhindern. Nutzungs- und Bewegungsdaten sollen unter besonderen Schutz gestellt werden. Insbesondere die Zusammenführung von Daten soll rechtlich erschwert werden. Datenverschlüsselung soll zum individuellen Grundrecht werden.
- Whistleblower-Schutz verbessern. Wer als Tippgeber verborgene Mißstände öffentlich macht, soll gesetzlich geschützt werden.