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Gesetzentwurf soll Facebook-Recherche bei Bewerbungen verbieten

24.08.2010 Die Bundesregierung hat sich auf ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz verständigt. Darin sollen Beschäftigte am Arbeitsplatz vor Bespitzelungen - beispielsweise durch Videoüberwachung - geschützt werden und den Unternehmen verbindliche Vorschriften für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben werden.

Erstmals umfassend gesetzlich geregelt wird das Bewerbungsverfahren, schreibt Heise zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Danach darf ein Arbeitgeber künftig keine Daten mehr aus sozialen Internet-Netzwerken wie Facebook erheben, um sich über den Kandidaten zu informieren.
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