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Gericht: Denic haftet für rechtswidrige Domains
09.07.2010 Der deutsche Registrar Denic muss Domains, die die Namensrechte anderer verletzen unter bestimmten Bedingungen auch dann löschen, wenn kein vollstreckbares Urteil gegen den Domaininhaber vorliegt. Das bestätigte das OLG Frankfurt in einem Berufungsurteil vom 17. Juni (Az. 2-21 O 139/09).