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Bilderklau im Internet: Existenzbedrohung für Webshop-Betreiber
14.04.2011 Produktbilder und Abbildungen gehören zu den bedeutsamsten grafischen Elementen einer jeden Website. Bei Onlineshops ist die Bebilderung sogar echtes Kapital und ein unverzichtbares Vertriebsinstrument. Häufig werden entsprechende Bilder bei den Rechteinhabern geklaut oder gar ganze Webshops dreist kopiert. Dabei kann man sich auch im Internet einfach vor Missbrauch schützen.
Diese qualitativ hochwertigen und kostspielig hergestellten Produktbilder werden jedoch immer öfter eins zu eins im Internet kopiert und von Dritten unerlaubt verwendet. Laut der Abmahnumfrage 2009' von Trusted Shops , an der insgesamt 1.117 Betreiber von Online-Shops teilgenommen haben, stehen Urheberrechtsverletzungen, nach Widerrufsfristen und Markenrechtsverletzung, an Platz drei der am häufigsten genannten Abmahngründe.
Immer mehr schwarze Schafe wählen inzwischen den schnellen und kostengünstigeren Weg, um an Illustrationen für ihre Artikelbeschreibungen oder ihren Online-Shop zu gelangen. So werden gefälschte Produkte häufig mit Originalfotos und -texten beworben oder gar ganze Webshops kopiert. Die Folge: Eine Gefährdung des Wiedererkennungswertes und hohe Umsatzausfälle für die ehrlichen Shops.
Rechte wahrnehmen und Lizenzgebühr fordern
"Das Erstaunliche: Vielen Online-Händlern ist bis heute gar nicht bewusst, dass das Material rund um die Online-Ware urheberrechtlich geschützt ist und sie dadurch Wettbewerbsvorteile haben", erklärt Sven Friedrichs , Geschäftsführer der Web Content Solutions GmbH und Betreiber von Photopatrol 2.0 . Prinzipiell regelt das Urheberrecht den Schutz der eigenen Bilder. Bei Verletzung der Eigentumsrechte haben Webshop-Betreiber Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der aufgewendeten Rechtsanwaltsgebühren.
Als Rechteinhaber von Produktfotos müssen sie aber keinen konkret entstandenen Schaden darlegen oder beweisen. Sie verlangen ganz einfach die üblicherweise zu zahlende Lizenzgebühr zurück. Eine gute Preisübersicht bieten hierfür die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) , die sich an den am Markt üblichen Bildhonoraren orientieren. Einzige Voraussetzung, um diese Ansprüche geltend machen zu können: Webshop-Betreiber müssen die Verwendung ihrer Produkt- und Markenabbildungen im Internet regelmäßig überwachen.
Dreisten Datendieben leichter auf die Schliche kommen
Doch keine Sorge: Die Kontrolle muss nicht zeitaufwendig oder gar kompliziert sein. Wer im Vorfeld der Veröffentlichung von Produkt- und Bildmaterialien im Internet Vorsichtsmaßnahmen trifft, erhält schneller Transparenz. Mit Hilfe von webbasierten Diensten, die Produktbilder, Logos oder Grafiken mit einem unsichtbaren Printing (z.B. Wasserzeichen, Fingerprinting) versehen, können Duplikate schneller erkannt und im besten Fall auch dem Rechte-Inhaber zugeordnet werden. Der Vorteil: Die markierten Dateien werden auf den Server des Dienstleisters geladen und gespeichert. Beim webbasierten Suchlauf werden Fundstellen dann schnell und einfach nach legaler oder illegaler Nutzung zugeordnet. Webshop-Betreiber erhalten die vollständige Kontrolle über die Verwendungsart, den Verwendungsort sowie Informationen über den Nutzer der Produkte und Markenabbildungen.
Die richtige Lösung
"Bisher konnte kein deutsches Unternehmen den Rechteinhabern die Möglichkeit anbieten, ein Bild schnell, einfach und vor allem auch rückwirkend zu ermitteln", weiß Klaus Plaumann , Vize-Präsident des Centre of the Picture Industry (CEPIC) . Dank neuartigen Software-Lösungen wie Photopatrol 2.0, die die Technologien Fingerprinting, Gesichtserkennung und Markendetektion in einer Anwendung kombiniert, erhalten Webshop-Betreiber nun den Gesamtüberblick über die Verwertung ihrer Produktabbildungen im Internet. Einfaches Copy & Paste sowie Versuche der Bildmanipulation von nicht legal genutzten Bildern bleiben damit nicht länger unentdeckt.
Das Entscheidende dabei: Webshop-Betreibern wird ein einfaches Tool an die Hand gegeben, mit dem sie ihren Kunden einen sicheren Online-Shop dauerhaft garantieren. Fundstellen werden aufgespürt, kategorisiert und können per Knopfdruck automatisiert an Fachanwälte weitergeleitet und abgerechnet werden. "Wichtig für Shop-Betreiber, Bildagenturen und Fotografen halte ich die von Photopatrols Servicepartnern übernommene Nachberechnung der illegal genutzten Bilder", ergänzt Plaumann. "Sie gibt die Sicherheit einer angemessenen Entschädigung.