Anmelden und live dabei sein
Anmelden und live dabei sein
Gericht verschärft Abmahngefahr für Onlinehändler
04.07.2011 Bislang haben die Gerichte solche Verstöße als Bagatellen beurteilt. Das OLG Hamm ändert nun diese Rechtssprechungspraxis. In einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 26.05.2011, Az.: I-4 U 35/11) hat das Gericht eine Abmahnung als rechtens erklärt, obwohl es den Verstoß als irrtümlich ansah.