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Barrierefreiheit ist keine unüberwindbare Hürde, sondern ein echter Erfolgsfaktor für die digitale Zukunft. Erfahren Sie, wie Sie Barrierefreiheit 2025 souverän angehen können und dabei auch noch davon profitieren!
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Die unendliche Geschichte guter Inhalte: Trends und ToDos für 2025 Anmelden und live dabei sein
Content ist King. Ohne Content kein Commerce. Erfahren Sie im Vortrag, wie Sie von erfolgreichen Content-Strategien namhafter B2C- und B2B-Unternehmen profitieren können.
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 (Bild: Pixabay / Public Domain)
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Urteil: Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig

21.04.2010 - Das Landgericht Frankfurt am Main hat die bundesweit erste Entscheidung wegen eines auf Twitter zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser kommentierten Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt. In mehreren Foren stellte ein anonymer Nutzer eine Vielzahl wahrheits- und wettbewerbwidriger Behauptungen über ein Unternehmen auf. Das Landgericht folgte der Argumentation der Antragstellerin und erließ eine einstweilige Verfügung, mit der dem Antragsgegner verboten wurde, Links von seinen Twitter-Accounts zu Seiten Dritter zu schalten, auf denen sich die beanstandeten Behauptungen befinden (Az. 3-08 O 46/10 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ).

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