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Nie hat sich die Welt schneller verändert als heute. Für Unternehmen eine gewaltige Herausforderung, denn Disruption kennt vor allem zwei Spielertypen: Gewinner und Verlierer. Wie Sie sich auf der richtigen Seite wiederfinden, erklärt FactFinder-Chefin Kristie Collins im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen
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Was sind die Erfolgsrezepte des chinesischen Billig-Marktplatzes? Und wie kann man seiner Strategie begegnen? Das iBusiness-Dossier stellt exklusive Zahlen und Analysen zu TEMU zusammen.
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 (Bild: Pixabay / Public Domain)
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Urteil: Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig

21.04.2010 - Das Landgericht Frankfurt am Main hat die bundesweit erste Entscheidung wegen eines auf Twitter zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser kommentierten Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt. In mehreren Foren stellte ein anonymer Nutzer eine Vielzahl wahrheits- und wettbewerbwidriger Behauptungen über ein Unternehmen auf. Das Landgericht folgte der Argumentation der Antragstellerin und erließ eine einstweilige Verfügung, mit der dem Antragsgegner verboten wurde, Links von seinen Twitter-Accounts zu Seiten Dritter zu schalten, auf denen sich die beanstandeten Behauptungen befinden (Az. 3-08 O 46/10 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ).

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