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Filesharing: Keine Mitstörerhaftung für Provider

12.09.2011 Das Landgericht Köln zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat entschieden, dass ein Internet-Service-Provider nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, die Kunden durch das Aufrufen von Internetseiten begehen, auf denen rechtswidrig urheberrechtlich geschütztes Material angeboten wird.

Nach diesem Urteil (Az 28 O 362/11) sind Internet-Access-Provider nicht zu DNS- und IP-Sperren solcher Server verpflichtet, auf denen sich urheberrechtswidrige Inhalte befinden. Um das Problem der Urheberrechtsverletzungen durch illegale Downloads in den Griff zu bekommen, wurde durch Rechteinhaber aus der Musikindustrie ein Internet-Access-Provider verklagt. Dieser sollte durch das LG Köln verpflichtet werden, den Zugang seiner Kunden zu dort genannten Internetdiensten zu sperren. Diese Dienste wären die zentrale Anlaufstelle für Nutzer des Filesharing-Systems "eDonkey", worüber wiederum zahlreiche illegale Downloads ermöglicht werden. Eine solche Sperrungsverpflichtung hat das LG Köln jedoch abgelehnt.
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