Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Filesharing: Keine Mitstörerhaftung für Provider
12.09.2011 Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ein Internet-Service-Provider nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, die Kunden durch das Aufrufen von Internetseiten begehen, auf denen rechtswidrig urheberrechtlich geschütztes Material angeboten wird.