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Neue Nutzungsbedingungen: Facebook will das US-Monopol auf "Book"

27.03.2012 Nachdem Facebook zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser sich 2011 anstrengte, die Rechte am Wort "Face" zu beanspruchen, ist nun auch "Book" dran. Der Wissenschafts- und Technikblog Arstechnica zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser weist auf eine Neuerung in den Nutzungsbedingungen zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hin. Danach untersagt Facebook den Gebrauch des Begriffes Book - etwa in Firmennamen oder Domains - ohne ausdrückliche Genehmigung.

"Book" ist weder ein eingetragenes Warenzeichen noch urheberrechtlich geschützt, erläutern Rechtsanwälte gegenüber Arstechnica. Jedoch kann Facebook auf eine Art Gewohnheitsrecht pochen und hat rechtlich gute Karten Wortschöpfungen, die auf -book enden, zu untersagen. Ein entsprechender Rechtsstreit gegen die Seite Teachbook zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser beispielsweise läuft aktuell.
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