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Urteil: Website-Betreiber dürfen keine Passfotos veröffentlichen
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"... stehen nämlich die Nutzungsrecht an Werken, die in Erfüllung eines Arbeitsvertrags geschaffen wurden, immer dem Arbeitgeber zu. ..." - sowas ist doch sowieso unstrittig, ...
im kern geht das urteil doch um ein ganz anderes schmankerl.
man darf laut rechtsprechung nun zwar meinen, man bestelle ein foto bei einem fotostudio, und man kann auch dabei hinzufügen, dass man in der it-branche arbeitet und dort sei es üblich, das foto auch im internet zu verwenden; aber es ist dann im eigentlichen und für die vereinbarten nutzungsrechte einzig ausschlaggebend, ob das gegenüber das dann auch so verstehen will - zudem es in der meinung des gerichts ausgesprochen unwichtig ist, ob oder dass eine bestimmte art der verwendung eines fotos ("im internet öffentlich zur schau stellen" )inzwischen oder in einer bestimmten branche üblich sei; nein, selbst die bezeichnung "online" der auf CD zur verfügung gestellten bilder lasse nicht den schluss zu sie seien online verwendbar.
oh wei, also: wer schon meint, seine passbilder noch in einem fotostudio machen lassen zu müssen, sollte sich für jedes passbild von der fotografin oder ihrer chefin unterschreiben lassen, dass er die bilder auch in allen medien zu allen zeiten unbegrenzt verwenden darf.
manchmal erscheint mir deutsches recht doch ein wenig absurd zu sein...
selbst schuld, wer da noch in ein fotostudio geht, oder?