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OLG: Hersteller dürfen Vertrieb über Amazon-Marktplatz verbieten
23.12.2015 Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat es einem Markenhersteller erlaubt, ein Vertriebsverbot für Verkaufplattformen wie den Amazon-Marktplatz auszuprechen. Ein Verbot, den Artikel auch über Preisvergleichsdienste zu bewerben, hat das Gericht dagegen kassiert.
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Das OLG hat diese Entscheidung nun teilweise aufgehoben und erachtete das Verkaufsverbot auf Internet-Plattformen für rechtens. Zur Begründung
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Anders sieht es dagegen bei Preisvergleichsdiensten aus: Hier sei eine solche fehlerhafte Wahrnehmung des Verbrauchers nicht anzunehmen (OLG Frankfurt am Main, 22.12.2015, Az.: 11 U 96/14 (Kart)).